Mit dem Sicherheits-Türschließer bietet ASSA ABLOY eine Lösung, die aktuelle Anforderungen erfüllt - unter anderem die gemäß der neuesten Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) "Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren". Nach dieser Mitteilung entfällt die Nachrüstbarkeit von Rettungswegverriegelungen an Brandschutztüren: Die Möglichkeit der Nachrüstung von Haftmagneten oder Fluchttüröffnern muss bei Neuzulassungen seit Januar 2010 bereits in der Zulassung der Tür im Dokument A festgelegt sein. Zudem müssen geeignete Befestigungspunkte vorgerüstet sein, was die Nachrüstung erheblich erschwert.
"Aufgrund dieser neuen Anforderungen benötigt der Markt dringend eine Lösung zur Nachrüstung an Brandschutztüren", erklärt Gerhard Gutmann, Produktmanager bei ASSA ABLOY. Gebäudebetreiber haben häufig das Bedürfnis, Brandschutztüren im Nachhinein mit einer Rettungswegverriegelung auszustatten. Gutmann verspricht: "Mit dem Sicherheits-Türschließer bieten wir eine elegante Problemlösung." Ohne Bohren, Fräsen, Feilen oder Schleifen nutzt ASSA ABLOY die vorhandenen Bohrlöcher für Türschließer nach DIN EN 1154 und setzt darauf eine verlängerte Montageplatte. Die Gleitschiene wird ebenfalls verlängert, um darin den Fluchttüröffner Modell 332 zu befestigen. Das Fallenschloss wird auf die verlängerte Montageplatte montiert - nicht auf das Türblatt.
Der Sicherheits-Türschließer erfüllt die Anforderung an die Nachrüstbarkeit eines Türschließers nach DIN EN 1154. Die DIN EN 1154 regelt im Beiblatt 1 die Befestigungsmaße von Türschließern mit festgelegten Bohrbildern. Diese Bohrlöcher werden einfach für das Nachrüstprodukt verwendet. Zudem kann ASSA ABLOY durch die Anwendung von Adapterplatten vorhandene Befestigungsbohrungen der Gleitschienen anderer Hersteller nutzen.