Seit 2004 ist AsstrA ein zugelassener Zollmakler, der Zollanmeldungen in Belarus und der Eurasischen Zollunion bearbeiten kann. Die Zollabfertigung wird von AsstrA an folgenden belarussischen Standorten unterstützt:
- Minsk,
- Brest,
- Grodno,
- Mogilev,
- Vitebsk,
Als autorisierter Wirtschaftsbeteiligter der Stufe 1 kann AsstrA Weissrussland FLLC Kundenlieferungen innerhalb der Eurasischen Zollunion garantieren und das:
- ohne Konvoi (Zollbegleitung),
- ohne Carnet und,
- ohne Vorauszahlung von Zollgebühren.
1. Deklarationen von:
- Export- und Importzollverfahren,
- Ladungen diplomatischer Missionen und Konsulate,
- Fracht oder Paketen, die an Einzelpersonen gesendet werden,
- Fracht für Ausstellungen, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen usw.
3. Vorläufige elektronische Benachrichtigung (EPI) und Transiterklärung (ETD)
4. Statistische Warenerklärung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
5. Nachweis des Wertes der Waren, die während des Zollabfertigungsprozesses überprüft wurden.
6. Verarbeitung von:
- Sammel- und Transitfracht in einem Zwischenlager; Umladung auf verschiedene Fahrzeuge,
- Fracht von chinesischen Container-Expresszügen mit Verlegung in unterschiedliche Fahrzeuge,
- Anfragen interner und externer Stakeholder,
- Beratung zu tarifären und nichttarifären Regulierungsmaßnahmen