Die Steuer- und Zollverwaltung HMRC kündigte den Prozess zur Überwachung von Zollagenten und Importeuren an, um diejenigen hervorzuheben, die ihre CHIEF-Konten (engl. Customs Handling of Import and Export Freight) noch nicht auf den Zollerklärungsdienst (engl. Customs Declaration Service (CDS)) migriert haben. Das CHIEF-System erfasst den Warenverkehr auf dem Land-, Luft- und Wasserweg; der Zollerklärungsdienst wiederum verwaltet Import- und Exporterklärungen für Waren, die in das Vereinigte Königreich ein- und ausgeführt.
Die HMRC hat mitgeteilt, dass sie sich in Kürze mit allen zurückgestellten Kontoinhabern in Verbindung setzen wird, die ihre Konten noch nicht vollständig auf den Zollerklärungsdienst migriert haben.
Besonderes Augenmerk wird Inhabern von Sichteinlagenkonten (engl. Demand Deposit Account – DDA) geschenkt. Die DDA-Inhaber müssen:
- einen neuen Lastschriftauftrag für CDS ausfüllen, um das bestehende DDA-Konto nutzen zu können, denn die CDS- und CHIEF-Dienste unterstützen verschiedene Bankkonten;
- eine Bankbürgschaft einholen oder einen Antrag auf Verzicht auf eine Bankbürgschaft stellen.
- ihre Zollagenten zu ermächtigen, die Konten der Importeure mit aufgeschobener Zahlung zu verwenden;
- den Zollagenten Informationen über die Bankbürgschaft oder den Verzicht auf ihre Bankbürgschaft, wie oben angegeben, zur Verfügung stellen.
„Wir ermutigen alle Kunden und Partner, ihre Zahlungsaufschubkonten so bald wie möglich zu CDS zu übertragen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen bei einer weiteren Umstellung auf das neue System verringert“, sagt Anna Smirnova, Leiterin von AsstrA Industrial Project Logistics in Großbritannien.