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Aymings neuer Benchmark zeigt: Deutschland spielt bei der Innovationsförderung nicht in der obersten Liga mit

Weltweiter Vergleich staatlicher Forschungsförderung

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Ayming, das internationale Beratungsunternehmen für Business Performance, beurteilt die Innovationsförderung in Deutschland als mittelmäßig. Das ist das Ergebnis der jetzt veröffentlichten Marktstudie „The Benchmark 2023“. Dabei handelt es sich um einen einzigartigen, einfach zu verstehenden und internationalen Vergleich von F&E-Steuersystemen von 25 Ländern. Unternehmen in Deutschland erhalten im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens nach dem Forschungszulagengesetzes (FZulG) höchstens 25 Prozent der Personalausgaben für ein Innovationsprojekt. Dieser Wert ist im internationalen Vergleich nicht besonders hoch. Zudem ist es auch nicht gerade einfach, an diese Förderung zu gelangen. In diesem Jahr bei der Analyse neu hinzugekommen: die Schweiz.

Ayming vergleicht auch in der aktuellen Ausgabe 25 Länder auf allen Kontinenten. Zu den begutachteten Ländern zählen neben Deutschland unter anderem Australien, Brasilien, China, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland, Portugal, Singapur, die USA und erstmalig auch die Schweiz.

Wenn es um den Erhalt staatlicher Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) geht, werden bei dem Report im Rahmen einer detaillierten Analyse zwei wichtige Faktoren näher betrachtet: Die Höhe einer möglichen Unterstützung durch staatliche Stellen und der Aufwand, der notwendig ist, um diese zu erhalten.

In manchen Ländern liegt der relative Förderungsbetrag deutlich höher als in Deutschland. So können Unternehmen in Portugal nahezu 50 Prozent ihrer Ausgaben zurückerhalten, und auch in Frankreich sind bis zu 30 Prozent möglich. Dabei schätzen die Experten von Ayming zudem das Verfahren, um die Fördergelder zu erhalten, als deutlich leichter ein als in Deutschland.

Auch die Schweiz hat 2020 auf Bundesebene die Möglichkeit der Forschungsförderung durch reduzierte Steuerlast geschaffen. Dabei macht es das Land den antragstellenden Unternehmen einfach, diese Steuerentlastung zu beantragen, so die Beurteilung der Experten von Ayming.

Kleine Unternehmen fördern

In der Schweiz gibt es – wie in Deutschland – keine Unterscheidung nach Größe der Unternehmen.  Etliche Länder wie Belgien, Frankreich und Kanada beispielsweise differenzieren jedoch bei ihren Förderprogrammen auch nach Unternehmensgröße. In Deutschland erhalten die Unternehmen maximal 25 Prozent des Aufwands für Innovationen (und maximal 1 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe) vollkommen unabhängig von der Unternehmensgröße. Dadurch ergibt sich gerade für Start-Ups und kleinere Unternehmen eine besonders sinnvolle Stärkung der Finanzkraft.

Neben der Höhe der Förderung ist auch der Weg diese zu erhalten in Deutschland schwieriger als in anderen Ländern. So zeigt die jetzt veröffentlichte Analyse von Ayming, dass es zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, der Schweiz oder den USA weitaus einfacher ist, einen Antrag auf Förderung bewilligt zu bekommen.

Umgekehrt lässt sich jedoch positiv attestieren, dass Unternehmen in Deutschland auch für einen Teil ihrer Forschung, der im Ausland stattfindet, staatliche Mittel erhalten können. Das ist in etlichen der untersuchten Länder nicht der Fall. Dort hilft der Staat nur dann, wenn die Innovationen direkt im Land entwickelt wurden

Rückwirkende Förderung

Ebenfalls positiv ist, dass in Deutschland Projekte gefördert werden können, die bereits begonnen haben oder sogar schon abgeschlossen sind und das bis zu vier Jahren rückwirkend. Von den 25 untersuchten Staaten sind lediglich Polen mit fünf Jahren und Italien mit sechs Jahren großzügiger. Dieser Aspekt ist wichtig, wird aber dennoch häufig unterschätzt. Denn diese nachträgliche Förderung gibt den Firmen die Freiheit, sofort mit der Umsetzung einer Idee zu beginnen, statt erstmal auf die Bürokratie warten zu müssen, um neue Prozesse, Software und Produkte entwickeln zu können.

„Der Benchmark 2023 liefert den Unternehmen einen einzigartigen Vergleich staatlicher Forschungsförderung von 25 Ländern aus der ganzen Welt. Unser Fokus liegt dabei nicht nur auf qualifizierten Vergleichen, sondern auch darauf, diese so verständlich wie möglich zu kommunizieren“, kommentiert Jan Steinhoff, Senior Business Development Manager bei Ayming Deutschland, den Report.

Die in Deutschland seit dem 01.01.2020 gültige Gesetzgebung in Form des Forschungszulagengesetz, ist ein wichtiger Schritt, um Entwicklungstätigkeiten in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen. Obwohl es sich hierbei um ein Nebengesetz zum Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz handelt, sollte die Komplexität der technischen Beschreibungen nicht unterschätzt werden. Steinhoff rät: „Damit die Unternehmen sich auf die eigentliche Entwicklungsarbeit konzentrieren können und auch wirklich alle Förderungen erhalten, die ihnen zustehen, ist es sinnvoll, sich an einen qualifizierten Berater zu wenden, der sowohl bei technischen als auch formalen Fragestellungen unterstützen kann. Schließlich geht es um die Fokussierung der Unternehmen auf Innovationen im Kerngeschäft und nicht um Bürokratie.“

Unternehmen wie Ayming entlasten die Firmen, indem sie ihnen einen großen Teil des Aufwandes abnehmen und sicherstellen, dass alle formalen Kriterien eingehalten werden, um spätere Rückzahlungsverpflichtungen zu vermeiden.

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Ayming Deutschland GmbH

Für Ayming sind Forschungszulagen und die Innovationslandschaft nichts Neues. Seit mehr als 35 Jahren und auf Basis ihrer weltweiten Expertise mit diesem speziellen Förderinstrument und durch Fokussierung auf Innovationen, generieren die Ayming-Ingenieure und -Fördermittelspezialisten mit hohem technischem Verständnis und Erfahrungsschatz regelmäßig einen hohen Mehrwert für Kunden.

Allein im Bereich der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten wurden mehr als 20.000 Kundenprojekte erfolgreich umgesetzt. Durch diese jahrelange Expertise wird gezielt definiert, welche Aktivitäten im Rahmen von nationalen und internationalen Verordnungen förderfähig sind und der erforderlichen Begutachtung und Prüfung standhalten.

Die Gruppe erwirtschaftet einen Umsatz von 160 Mio.€ und ist in 14 Ländern mit 1.400 Mitarbeitern vertreten: Belgien, Kanada, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Slowakei und USA.

Für weitere Informationen: www.ayming.de

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