Das Verbändebündnis beruft sich auf eine eigene Studie, die auf dem 14. Wohnungsbautag am 20. April 2023 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Darin wird ein Prognoseszenario entworfen, das einen Absturz von 250.000 Fertigstellungen von Wohnungen in 2023 und nurmehr 200.000 in 2024 in Aussicht stellt. Deshalb skizziert die Studie drei Direktmaßnahmen, die aus ihrer Sicht zu ergreifen sind, damit stattdessen zumindest 300.000 Wohnungen pro Jahr realisiert werden können (die vollmundig vom Bund in Aussicht gestellten 400.000 Einheiten pro Jahr peilt das Bündnis bezeichnenderweise gar nicht erst an).
- Schritt 1: Förderung ausbauen und mehr auf das soziale und bezahlbare Segment ausrichten
Die aktuellen Fördervorgaben sind bekanntlich an den Nachweis der Erfüllung der Effizienzhaus 40-Standards geknüpft, um die Gebäudewende voranzutreiben. Damit überfordert der Gesetzgeber laut Studie allerdings erheblich die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen, die ohne ausreichende Förderungen nicht mehr möglich ist. Das Bündnis kritisiert zudem, dass durch die EH 40-Bedingung die Vorgaben für die Nachweisführung noch komplexer werden und so die Inanspruchnahme einer Förderung eher verhindert als erleichtert – aus diesem Grund müssen die Förderbedingungen laut Bündnis unbedingt klarer und einfacher gemacht werden.
- Schritt 2: noch nicht begonnene genehmigte Projekte umdeklarieren und Baulandflächen ausweisen
Der Bauüberhang (also die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Projekte) hat mittlerweile laut Studienschätzung eine Größe von 900.000 Wohneinheiten erreicht – bei allein 40 Prozent davon wurde noch überhaupt nicht mit dem Bau begonnen. Ein Großteil aktuell wohl aufgrund der gestiegenen Baukosten, die das Bauherrenbudget überschreiten, so dass viele Genehmigungen ungenutzt zu verfallen drohen.
- Schritt 3: die Potenziale im Bestand beim Neubau mehr berücksichtigen
Neben der aus Bündnissicht unbedingt nötigen bedarfsgerechteren Vergabepraxis bei Bauland wird auch die gezielte Einbeziehung des Gebäudebestands als eine wichtige Grundlage für mehr bezahlbaren Wohnraum gesehen. Daher verlangt das Bündnis auch hier eine Förderung von Maßnahmen wie Aufstockung der Dachflächen, Umwandlung von Büroflächen in Wohnräumen oder der Nachverdichtung im Quartier. Neben der Anreizsetzung durch steuerliche Vergünstigungen oder Direktförderung seien Anpassungen im Verordnungs- und Planungsrecht notwendig – und nicht zuletzt sollen aus Sicht des Bündnisses Bestandsersatzneubaumaßnahmen, die wirtschaftlich, sozialverträglich und ökologisch sinnvoll sind, rechtlich gleich behandelt werden wie klassische Modernisierungsmaßnahmen.