"Eine Finanztransaktionssteuer wird am Ende immer vom Kunden und somit vom Verbraucher getragen. Die Kosten können dabei weit höher steigen, als die geringen Prozentsätze bei der Steuererhebung suggerieren", kritisiert Schmidt. Insbesondere die private Altersvorsorge sieht Schmidt in Gefahr: "Durch eine Mehrfachbesteuerung stufenweiser Transaktionen innerhalb von Finanzverbünden sind weitere negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge und die Ersparnisse der Kleinanleger zu befürchten. Hier sind Ausnahmen für Finanzverbünde oder Freibeträge zur Entlastung von Kleinanlegern erforderlich, damit die Steuer nur einmal erhoben wird", so Schmidt weiter.
Wie stark die aktuellen Pläne zur Finanztransaktionssteuer die private Altersvorsorge tatsächlich belasten, hat der Münchner Professor Christoph Kaserer in einem Gutachten errechnet. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass sie die privaten Renten um 2,5 Prozent bis 5,5 Prozent mindern können. Die Finanztransaktionssteuer würde damit das durch staatliche Zulagen und Steuerbegünstigungen verfolgte Ziel des Aufbaus einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge konterkarieren.
Durch die Finanztransaktionssteuer werden nicht nur die Sparer belastet, sondern auch die in den elf Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen. Denn die neue Steuer trifft auch alle zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken getroffenen Geschäfte. So kann der Preis für kurzfristige Dollar-Absicherungen einem Gutachten zufolge um den Faktor 20 steigen. Dies hätte erhebliche Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen zur Folge. Des Weiteren mindert die extraterritoriale Anwendung der Finanztransaktionssteuer die Attraktivität einer Investition in ein Unternehmen aus den elf Staaten. Denn egal an welchem Finanzplatz die Transaktion durchgeführt wird, wird die Steuer weltweit erhoben. Internationale Investoren erfahren so eine rein steuerlich bedingte Renditeminderung.
Überdies bedrohen die Pläne zur Finanztransaktionssteuer die Funktionsweise der deutschen Börsen und damit indirekt auch die Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt. Der deutsche Börsenhandel baut auf maklergestützten Handelssystemen auf. Dabei helfen Makler bzw. Market Maker bei der Preisfindung und sorgen für die notwendige Liquidität. Dies gilt insbesondere auch bei Papieren mittelständischer Unternehmen. Privatanleger können dadurch Wertpapiere jederzeit kaufen oder verkaufen, indem der Makler als Dienstleister - und nicht als Spekulant - den Gegenpart bildet. Nach dem gegenwärtigen Vorschlag der EU-Kommission müsste künftig auch diese Zwischenhandelsstufe Finanztransaktionssteuer(n) zahlen. Im günstigsten Falle verdoppelt dies die Steuerlast, bei mehreren Zwischenstufen geht die zusätzliche Belastung noch deutlich darüber hinaus. Damit übersteigt sie die Gesamterträge von Börse und Market Maker an einer durchschnittlich großen Privatkunden-Order. Damit Börsen und Market Maker ihre Funktion weiter erfüllen können, ist es deshalb wichtig, diese von der Finanztransaktionssteuer zu befreien.