Der Börsenrat ist ein zentrales Organ der Börse München und setzt sich aus allen an der Börse beteiligten Gruppen - Kreditinstituten, Versicherern, Emittenten und Anlegern - zusammen. Er erlässt die Regelwerke wie die Börsenordnung, die Geschäftsbedingungen und die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und bestimmt über alle grundsätzlichen Entwicklungen und Strategien der Börse München mit. Er entscheidet über die Bestellung der Geschäftsführung und den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
Die Börse München setzt mit ihrem Handelssystem Max-One seit der Einführung 2003 auf die "Best-Preis-Garantie" für alle Anleger. Das bedeutet, dass für jedes Wertpapier der jeweils geeignetste Referenzmarkt zugezogen wird und die Börse München möglichst gleich oder besser ausführt. Das gilt für alle mehr als 4.500 an der Börse München gehandelten Aktien - weltweit. Den Orientierungspunkt bildet meistens die jeweilige Heimatbörse, in Einzelfällen andere, noch liquidere Plätze als der Heimatmarkt. Das heißt, Anleger können in München bereits seit zehn Jahren günstiger handeln, als sie es direkt vor Ort könnten.
Der Handel über Börsen ist im Interesse des Anlegerschutzes, gerade auch der Privatanleger. Nur Börsen verfügen über eine neutrale Handelsüberwachung und betreiben eine transparente Preisfeststellung.