So seien zwar beim Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) schon Fortschritte erkennbar. "Wegen ihrer vergleichbaren CO2-Bilanz müssen alle erneuerbaren Energieträger und Energietechnologien - so auch Bioerdgas - im Gesetz gleichbehandelt werden. Der faktische Ausschluss von Bioerdgas für die direkte Verwendung im Hauswärmebereich ist nicht begründbar. Der Verbraucher darf nicht gezwungen werden, durch eine willkürliche Festlegung auf bestimmte Technik höhere Kosten tragen zu müssen, ohne dass dies mit einer merklich höheren CO2-Minderung verbunden wäre", sagte Pluge.
Die Bundesregierung habe zu Recht erkannt, dass Strom aus erneuerbaren Energien nicht dauerhaft in einer finanziell geschützten Nische verbleiben kann, sondern schrittweise in den Wettbewerbsmarkt integriert werden sollte. "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollte daher Anreize zur Eigenvermarktung durch die Anbieter selbst setzen. Dies sollte per Verordnung zeitnah geregelt werden", betonte der BDEW-Hauptgeschäftsführer.
Die Energiewirtschaft wolle einen aktiven Beitrag zu einer effizienten Klimapolitik leisten. Deshalb sei die Branche bereit, die Bundesregierung bei ihren Zielen, wie zum Beispiel beim angestrebten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energien sowie bei der Erschließung des Potenzials an Bioerdgas, zu unterstützen.