Der Bundestag hat in letzter Minute die Härtefallregelung für viele energieintensive Gießereien gestrichen, die die neuen Anforderungen nicht mehr erreichen. Noch im April hatte Bundesminister Gabriel sich für den Schutz dieser Unternehmen stark gemacht. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), Max Schumacher, sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf: "Die betroffenen Unternehmen stehen anerkanntermaßen im internationalen Wettbewerb und waren daher richtigerweise von der EEG-Umlage teilentlastet. Die Reform stellt ein existenzielles Risiko für diese Gießereien dar." Die verbliebenen Übergangsregelungen reichen bei weitem nicht aus, um die wichtige Planungssicherheit herzustellen. Die betroffenen Gießereien müssten nach der jetzt verabschiedeten Regelung in der Zukunft die volle EEG-Umlage bezahlen.
Da die Novelle allenfalls zu einer Begrenzung des Kostenanstiegs führt, steigt die Belastung damit in die Größenordnung der durchschnittlichen Umsatzrendite. Markus Dürkes, geschäftsführender Gesellschafter der Schonlau-Werke in Geseke: "Es darf nicht sein, dass export- und energieintensive Gießereien wie die unsere dauerhaft auf die Gewinnmarge verzichten müssen. Diese ist für Investitionen zwingend notwendig. Das ist gerade für unser Familienunternehmen nicht verkraftbar. Wenn wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren, bedroht dies unsere Existenz!"
Die Gießerei-Industrie dringt daher auf eine zügige Nachbesserung dieser plötzlichen Änderungen, die in letzter Minute in das Gesetz eingefügt worden sind. BDG-Hauptgeschäftsführer Max Schumacher: " Wir sind sicher, dass die Zusagen von Bundesminister Gabriel zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auch der Gießerei-Industrie europarechtskonform umgesetzt werden können." Entsprechende Vorschläge hat der BDG vorgelegt.
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