Vor einigen Jahren hat Deutschland im breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens den Kurs eingeschlagen, seine Energieversorgung dahingehend zu modernisieren, dass regenerative Erzeugungsarten insbesondere aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse mittel- bis langfristig die herkömmliche Verstromung von fossilen und atomaren Brennstoffen ablösen sollen.
Nun steht die Reform des bisherigen Kerns der Energiewende im Strombereich, nämlich das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), wieder einmal zur politischen Debatte. Und dabei stellt sich die Frage: Wie gelingt die Energiewende in Deutschland? Diese Frage stellt sich mit den Prämissen der Versorgungssicherheit, der Bezahlbarkeit und der angemessenen Ausbaugeschwindigkeit. Dabei ist der letzte Punkt die wichtigste Voraussetzung für die ersten beiden: Wer beim Überqueren eines unruhigen Fahrwassers nicht auf der anderen Seite ankommt, wird untergehen.
Bei den Systemkosten konnten in den vergangenen Jahren wesentliche Fortschritte erreicht werden. So sind die wesentlichen Erzeugungsarten, v.a. aus Wind, Wasser und Sonne inzwischen in der Marktreife angelangt oder stehen kurz davor. Das haben auch andere Nationen erkannt. Deshalb werden in vielen Ländern derzeit ehrgeizige Ausbaupläne dafür entwickelt. Hier sind insbesondere China, Indien, Japan Australien und mittlerweile sogar die Vereinigten Staaten von Amerika zu nennen.
Zu den größten Herausforderungen in Deutschland zählen unterdessen aus Sicht des Bundesverbandes der Haus- und Betriebstechniker e.V. (BdHB) klar die Zusammenführung von Energieerzeugung und -verbrauch. Es ist absehbar, dass der großflächige Netzausbau, der in erster Linie wegen der Offshore-Windenergienutzung erforderlich ist bzw. wird, nicht im gebotenen Tempo gelingen wird. Vielerorts regt sich Widerstand in der Bevölkerung oder es sind technische oder rechtliche Problem-stellungen mit hohem Zeitaufwand zu überwinden. Auch aus Kostensicht werden diese Anforderungen nicht innerhalb weniger Jahre voll zu erfüllen sein.
Nun gehen aber nach geltender Rechtslage spätestens innerhalb der nächsten acht Jahre alle Kernkraftwerke in Deutschland mit einer derzeitigen Bruttoleistung von 12,7 GW vom Netz. Betrachtet man die Restlaufzeit nach Reststrommengen, so sind rund 6,9 GW bereits innerhalb der nächsten 4 Jahre zu ersetzen. Dazu kommt, dass nach derzeitiger Beschlusslage bis 2020 rund 1.000.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren sollen, die zusätzlich mit elektrischer Energie zu versorgen sind.
Um diese gewaltigen Herausforderungen innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit meistern zu können, sind nun aus unserer Sicht mit der jetzigen EEG-Novelle unbedingt ein entschlossener Ausbau der erneuerbaren Energien – und aus Kostensicht verstärkt der günstigstenen Erzeugungsarten zu forcieren.
Ganz besonders sind aber jetzt deutliche Anreize zu schaffen, Erzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen – wo nötig auch unter Einsatz von Speichersystemen.
Ein naheliegender Weg sind Anreize zum dezentralen Eigenverbrauch. Besondere Zuschüsse sind für Neuanlagen nicht mehr notwendig. Eine Belastung mit Steuern, Abgaben oder Umlagen ist jedoch absolut kontraproduktiv. Die geplante EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von selbst erzeugter Energie wird die Probleme bei der Netzintegration ganz wesentlich verschärfen. Ein Scheitern der bezahlbaren Energiewende als Ganzes kann drohen.
Weitere Maßnahmen zur Zusammenführung von Erzeugung und Verbrauch können auf Verbrauchsseite entsprechende Tarifmodelle sein, wo steuerbare Verbraucher bedarfsabhängig regelbar zu- oder abgeschaltet werden können (vergleichbar mit bisherigen Elektrowärme-Tarifen im Privatbereich). Auch hier ist aus unserer Sicht eine Subventionierung nicht (mehr) erforderlich, weil sich die notwendigen Anreize marktkonform aus den Schwankungen des Börsenstrompreises ergeben.
Eine Dritte Maßnahme, die die Ziele Verbesserung der Netzintegration und Begrenzung der Kosten gleichermaßen erfüllen kann, ist eine Öffnung des Eigenverbrauchs für Altanlagen. So könnte der hohe Kostenblock, der insbesondere für Photovoltaikanlagen aus den Jahren vor 2009 mit Vergütungen von bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde dadurch um bis zu 35% reduziert werden, wenn ein einfacher Anreiz geschaffen wird, den Strom nicht mehr vergütungspflichtig einzuspeisen, sondern ortsnah direkt selbst zu verbrauchen. Dieses Anreizmodell kann sich vom System her an den Eigenverbrauchsvergütungen der Folgejahre orientieren. Die Höhe der Vergütungssätze könnte jedoch aufgrund der inzwischen deutlich gestiegenen Strompreise ebenso deutlich niedriger ausfallen, z.B. bis zu 37 Cent.
Durch verfügbare technische Maßnahmen kann die Inanspruchnahme von Netzkapazitäten vor allem in Spitzenzeiten wesentlich verringert und die Kosten gleichzeitig noch deutlich gesenkt werden.
Die Technik dafür steht bereit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen jetzt geschaffen werden.