Stuttgart. Die Installation und Wartung von so genannten Rauchwarnmeldern, die im Brandfall ein akustisches Signal abgeben, ist in Deutschland seit neuestem nahezu in allen Bundesländern flächendeckend vorgeschrieben. Neubauten, die aufgrund ihrer Bauweise besonders luftdicht sind, müssen sofort ausgerüstet werden, für bestehende Gebäude gibt es manchmal noch Übergangsfristen. Fakt ist allerdings, dass in Deutschland jährlich etwa 400 Menschen durch Feuer sterben. Todesursache sind in 95 Prozent die giftigen Rauchgase.
Aufgrund der Aktualität dieses Themas herrscht häufig Unklarheit über die genauen Rahmenbedingungen. Welche Gebäude und Betriebe müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden? Wer haftet, wenn es brennt, bei Personenschäden - wenn keine Melder installiert waren? Was passiert mit den Leistungen der Gebäudeversicherung? Was müssen Wohnungsbesitzer leisten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Wie müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Fragen über Fragen, die in einer deutschlandweiten Seminarreihe des Fortbildungswerks Haus- und Betriebstechnik (FHB) umfassend geklärt werden. Der Bundesverband der Haus- und Betriebstechniker (BdHB) empfiehlt nicht nur seinen Mitgliedern diese Seminarreihe des FHB. Der Grund dafür ist nicht nur die Aktualität der Thematik, sondern auch der enge Praxisbezug der Seminargestaltung. Der Referent, ein Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandschutzbeauftragter, kommt direkt aus der beruflichen Praxis. Er beantwortet Fragen rund um die Installation und Wartung von den Rauchmeldern und beleuchtet alle rechtlichen und normativen Hintergründe. Im Mittelpunkt stehen dabei DIN 14676 bzw. DIN EN 14606.
Zudem gibt der Fachmann einen allgemeinen Überblick über gängige Brandschutzmaßnahmen sowie das Angebot am Markt. Nach dem Abschlusstest, der sich dem Seminar anschließt, sind die Teilnehmer in der Lage, Installationen zu planen, die Geräte in Betrieb zu nehmen und alle erforderlichen Wartungsleistungen selbst zu übernehmen. Mehr noch: Das Seminar erfüllt alle inhaltlichen Kriterien zur Ausbildung der "Fachkraft für Rauchwarnmelder". Somit ist dieses Thema nicht nur für die Verantwortlichen der Technischen Gebäudeausrüstung wie Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros und Fachfirmen interessant, sondern auch für Liegenschaftsbesitzer, Kommunen, Feuerwehren, Hausmeisterdienste oder Eigenheim-Besitzer.
Seminartermine:
Montag, 26. Mai, Stuttgart;
Dienstag, 30. September, Stuttgart;
Dienstag, 7. Oktober, Berlin.
Direkte Möglichkeit zur Anmeldung: www.fortbildung-hb.de