„Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von Pressepublikationen in ganz Europa praktizierten Pay-or-Consent-Modelle steht außer Frage“, erklärten BDZV und MVFP. „Sollte der EDSA auch nur den Anschein erwecken, das Datenschutzrecht verlange, Presseangebote zusätzlich auf einem dritten Weg – ohne interessenbasierte Werbung und ohne Zahlung – abzugeben, würde sich der Ausschuss in verantwortungsloser Weise über die eindeutige Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzen. Er würde damit rechtswidrig ideologisierte Politik betreiben. Zudem würde er der freien Presse im Netz sowie der Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einen kaum absehbaren Schaden zufügen. Denn die Verpflichtung auf ein drittes Angebot – ohne Zahlung und ohne interessenbasierte Werbung – bedeutet für die Verlage den Zwang, ihre mit hohen Kosten erstellten redaktionellen Produkte – außerhalb von harten Bezahlschranken – gratis oder gegen eine zu geringe wirtschaftliche Gegenleistung abgeben zu müssen.“
- Damit, so MVFP und BDZV weiter, seien zunächst die im Wesentlichen werbefinanzierten Presseangebote nicht mehr finanzierbar, die Millionen Menschen als wichtige und vielfach unverzichtbare Grundlage ihrer Information und Meinungsbildung dienen. Betroffen wären einerseits Leserinnen und Leser, die sich digitale Presseabonnements nicht leisten können oder wollen und auf ihre bislang über Pay-or-Consent finanzierte Presse vollständig verzichten müssten. Aber auch diejenigen Nutzer, die Pay-or-Consent-Publikationen zusätzlich zu bestehenden Presse-Abonnements nutzen, würden diese weitergehenden redaktionellen Informationen verlieren.
- Aber auch Publikationen, die zunehmend und wesentlich auf digitale Abonnements setzen, würden beschädigt. Die allermeisten Pay-Angebote haben einen über Pay-or-Consent Modelle zugänglichen Angebotsteil, der häufig eigenständige publizistische und ökonomische Funktion hat, in jedem Fall aber essenziell für die Werbung von Abonnenten ist. Zudem können Consent-or-Pay Modelle auch unabhängig von der Frage der Zuordnung redaktioneller Inhalte zu Bezahlinhalten zur Finanzierung der Publikationen beitragen