Auf Interesse auf Seiten der Gewerkschaft stießen die Vorstellungen des BDZV zu Änderungen des Volontariatstarifvertrags. Dies könne – idealerweise auch gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) – im Sinne der Tarifpflege weiter diskutiert werden, erklärten die dju-Vertreter heute in Frankfurt am Main.
Rundum ab lehnte der BDZV die von der dju erhobenen Forderungen zur tarifvertraglichen Berücksichtigung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in Redaktionen. Die KI-Tools befänden sich nach wie vor in einer Entwicklungsphase. Die Einsatzmöglichkeiten veränderten sich ständig. Verlage dürften nicht in ihren unternehmerischen Entscheidungen durch tarifvertragliche Regelungen behindert werden.