Zum Inhalt der Präsentation:
Beim Rohstoffabbau entstehen kurzlebige, vegetationsarme Sonderhabitate, die geschützten Tierarten einen wichtigen Rückzugsraum in der intensiv genutzten Kulturlandschaft bieten. So entsteht die scheinbar widersprüchliche Situation, dass die Auffahrung eines Tagebaus die Tierarten anzieht, die später im Betrieb oder bei der Rekultivierung zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen. Nach § 44 BNatSchG ist die (auch unbeabsichtigte) Tötung von Individuen oder Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte der zahlreichen „besonders geschützten“ Arten verboten – selbst wenn eine Abbaugenehmigung vorliegt und sich die genannten Arten nur wegen des Bergbaus auf den Betriebsflächen angesiedelt haben. Beispiele für den Wert der Bergbaufolgelandschaft sowie Konflikte und Lösungsansätze werden vorgestellt.
Die hochkarätig besetzte internationale Konferenz wird von der WISMUT GmbH organisiert. Partner sind die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA), DIAMO (Tschechische Republik) und die TU Bergakademie Freiberg.