Erweitert wurden insbesondere die Hinweise zur Lüftung von Räumen. So wird unter anderem empfohlen, Räume im Herbst für fünf Minuten und im Winter für drei Minuten zu lüften. Wie oft gelüftet werden muss hängt von Raumgröße und Personenanzahl ab. Einen Anhaltspunkt, wie oft gelüftet werden muss, liefert der CO2-Gehalt der Luft. Dieser kann mit der von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen entwickelten App „CO2-Timer“ abgeschätzt werden. Bei Raumlufttechnischen Anlagen wird empfohlen auf, auf Umluft zu verzichten oder diese zumindest zu minimieren.
Die aktualisierte Handlungshilfe. Kann im Internet unter www.bgetem.de heruntergeladen werden. Mit Eingabe des Webcodes M20780261im Suchfeld gelangen interessierte direkt zum Dokument.