Manche Menschen meinen immer noch, dass ihnen die Sonne keinen Schaden zuführen kann, weil sie beispielsweise einen dunkleren Hauttyp haben oder ihre Haut sonnengewöhnt ist durch jahrelanges Arbeiten bei großer Hitze und draußen. Doch das ist falsch: Hautschäden treten bereits auf, bevor es zu einem Sonnenbrand kommt. Hautschäden summieren sich während des Lebens auf und können zu Hautkrebs führen. Weder Sonnenbräune noch ein dunkler Hauttyp können vor Hautkrebs schützen.
Sonnencreme: Ja, aber
Eincremen der Haut schützt zwar zeitweilig vor Sonnenbrand, aber Hautschäden (der DNA und der Hautelastizität) können auch trotz Sonnencreme entstehen. Wichtiger ist, die Zeiten in der Sonne zu reduzieren, Schatten aufzusuchen sowie körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung: lange Ärmel, lange Hosenbeine, Nackenschutz, Sonnenbrille und Kopfbedeckung. Viele glauben, dass die Haare allein ausreichend vor UV-Strahlung durch die Sonne schützen, doch die Kopfhaut ist sehr empfindlich. Die Hautkrebsvorsorge schließt daher die Kopfhaut mit ein. Auswertungen der DGUV zeigen, dass bei Arbeitnehmern Kopf und Gesicht am häufigsten von weißem Hautkrebs betroffen sind.
Je nach Hauttyp hat die Haut einen natürlichen Eigenschutz, der durch einen hohen Lichtschutz des Sonnenmittels verlängert werden kann. Aber eben nicht unendlich. So kann ein hellhäutiger, blonder, blauäugiger Hauttyp mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 einen Sonnenschutz von zehn Minuten auf 300 Minuten verlängern. Das ist jedoch nur als Richtwert zu verstehen. In der Mittagshitze ist die Strahlungsstärke beispielsweise immer besonders hoch.
Nachcremen nach starkem Schwitzen oder Wasserkontakt ist zwar sinnvoll, verlängert aber den Sonnenschutz nicht mehr als den ursprünglich ermittelten Tageswert. Die Haut muss sich nach dem Sonnenbaden erst erholen.
Der UV-Index lässt sich nicht einfach an der Jahres- und Tageszeit festmachen, sondern er ist auch wetterabhängig. Daher sollte man sich an den tagesaktuellen Werten und den Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (unter www.dwd.de ) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (unter www.bfs.de ) orientieren.
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Die Gefahren, die von UV-Strahlung durch die Sonne ausgehen, müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Neben entsprechender Kleidung können etwa Schattenspender oder auch angepasste Arbeitszeiten hilfreich sein. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die geeigneten Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen.
Betriebsärzte beraten und unterstützen Betriebe und Unternehmen auch zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei UV-Strahlung. Die individuelle Beratung des Mitarbeiters kann besonders bei bestimmten Hauterkrankungen, Medikamenteneinnahme oder Hautveränderungen wichtig sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe von "impuls" 03/2020, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter www.bgetem.de. Dort finden sich die Spezifikationen der vier Hauttypen in Bezug auf Sonnenschutz sowie Tipps zum richtigen Eincremen und zur Wahl einer optimalen Sonnencreme. Unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes M19883579 gibt es eine Memocard zum Thema UV-Schutz im praktischen Visitenkartenformat zum Mitnehmen.