Die Serienausstattung umfasst in fast allen Fahrzeugklassen bereits Airbags für Front- und Seitenschutz sowie Brems- und Fahrstabilitätsregelungen wie ABS und ESP. Darüber hinaus stehen viele weitere technische Hilfsmittel zur Verfügung, die zu Sicherheit und Komfort während der Fahrt beitragen können. Bei der Auswahl eines Kraftfahrzeugs sollte immer individuell geprüft werden: Welche Transportaufgaben müssen bewältigt werden? Wie viele Personen sollen transportiert werden? Und was sind die gewünschten Fahrleistungen? Spezielle Zubehörteile wie Werkstattausbauten für den Kastenwagen oder ein Dachträger zum Leitertransport werden von vielen Fahrzeugausstattern bereits in Form von maßgeschneiderten Lösungen für die gängigen Branchen angeboten. Doch nicht zu vergessen ist bei der Wahl und Ausstattung des Dienstfahrzeugs die Gefährdungsbeurteilung: Der Unternehmer hat die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei ist der Stand der Technik zu beachten.
Diese zehn technischen Features sollte man kennen: Toter-Winkel-Assistent, Automatische Abstandsregel- und Bremssysteme, Einparkhilfen, Xenon-, LED- und Laserlichtsysteme, Navigationssysteme, Ergonomischer Fahrersitz, Freisprecheinrichtung, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material, Systeme zur Ladungssicherung in Kombifahrzeugen und natürlich Verkehrszeichenbeobachter. Doch es sollte mit Bedacht gewählt werden, was sinnvoll ist. Denn eine automatische Einparkfunktion hilft dem Auslieferungsfahrer eines Dentallabors im Stadtverkehr mehr als dem Monteur an einer Windkraftanlage, welchem wiederum eine automatische Abstandsregelung auf langen Autobahnfahrten einen deutlichen Sicherheitsgewinn bringt. In der Gefährdungsbeurteilung ist daher festzulegen, über welche Ausstattung ein Firmenfahrzeug verfügen muss.
Der komplette, ausführliche Artikel "Alles an Bord?" mit den zehn technischen Ausstattungsfeatures für Dienstwagen ist nachzulesen in etem 2.2019 - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de/2.2019/.