Gesund im Handwerk
Mit „Gesund im Handwerk“ bietet die BGHM ein Beratungsangebot speziell für Handwerksunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Das BGHM-Messeteam informiert anhand von Displays, Plakaten, Flyern sowie im persönlichen Gespräch über Inhalt und Ablauf des Programms. „‚Gesund im Handwerk‘ dient als Instrument zur Erfassung und Messung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren: Ausgehend von einer Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Unternehmensleitung wird ein Profil erstellt, das die jeweiligen Stärken und Schwächen des Betriebs aufzeigt“, erläutert Stefan Gros, stellvertretender Präventionsleiter der BGHM. Auf dieser Grundlage können die durchschnittlichen Branchenwerte als Vergleichsgrundlage herangezogen werden. So lassen sich konkrete Handlungsschwerpunkte ableiten, wie beispielsweise Optimierungen im Zeitmanagement oder die Einführung eines Systems zum Sortieren von Aufgaben und Tätigkeiten nach Wichtigkeit, Dringlichkeit und Zeitanteilen. „Werden hierzu entsprechende Präventionsmaßnahmen ergriffen, stärkt dies nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, sagt Gros.
Premiere des Arbeitsschutzforums „Gut organisiert?“
Ein gut organisierter Arbeitsschutz ist ein wichtiges Element wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs und hoher Zufriedenheit der Belegschaft. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Risiko von Unfällen sinkt und Störungen im Betriebsablauf sowie damit verbundene Mehrkosten nehmen ab. Wie genau sich ein Arbeitsschutz gut organisieren lässt und welche Punkte eine gute Gefährdungsbeurteilung in holzverarbeitenden Betrieben beinhaltet, erläutern die Präventionsfachleute der BGHM bei der Premiere des Arbeitsschutzforums „Gut organisiert?“ am 17. März. Akteure des Arbeitsschutzes erhalten in der Veranstaltung Informationen, Ideen und Anregungen für ihren Holz-Betrieb aus erster Hand.
Vor Lärm gut geschützt
Während der gesamten Messe erhalten Besucherinnen und Besucher des BGHM-Standes viele weitere Informationen rund um die verschiedenen Aspekte des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Für Beschäftigte in holzverarbeitenden Betrieben besonders relevant: ein guter Lärmschutz. Viele Sägen, Fräsen, Hobel sowie weitere Maschinen erzeugen Lärm mit hohen Dezibel-Werten. Um der Gefährdung durch Lärmquellen wirksam zu begegnen, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dies gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wie eine solche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist und was es dabei zu beachten gilt, erklären die Fachleute der BGHM am Stand. „Nur anhand einer differenzierten Analyse der Lärmquellen können geeignete Präventionsmaßnahmen abgeleitet und nachhaltige Verbesserungen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreicht werden“, erläutert Hubert Gentner, Leiter des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung in der BGHM. Um Gefährdungen durch Lärm zu vermindern, sind mehrere Präventionsmaßnahmen unabdingbar: Neben dem Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen muss auch das Verhalten der Beschäftigten anhand einer guten Unterweisung beeinflusst werden. Darüber hinaus müssen Lärmbereiche gekennzeichnet, geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.