Die EU-Kommission hatte am Dienstag eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte "Safe Harbour"- Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.
Laut EU-Kommission können Bürgerinnen und Bürger künftig bei Datenmissbrauch Schadensersatzsansprüche anmelden, Unternehmen müssten Fristen zur Beantwortung von Beschwerden einhalten und EU-Datenschutzbeauftragte können Beschwerde beim US-Handelsministerium einreichen. Für Vorwürfe über die Ausspähung durch Geheimdienste soll eine US-Ombudsstelle eingerichtet werden. Das Abkommen muss noch ausgearbeitet und von den EU-Staaten sowie dem EU-Parlament geprüft werden.
Datenschützer kritisierten unter anderem, dass die US-Seite die Zugeständnisse bisher lediglich in einer schriftliche Erklärung vorlege, die keine Rechtssicherheit gebe.
"Eine Einigung ist dringend und notwendig", mahnte BvD-Vorstand Spaeing. "Die Verwendung von personenbezogenen Daten aus Europa in den USA muss aber kontrolliert werden können. Das scheint durch die jetzige Übereinkunft noch nicht gesichert."