Vor allem die Dokumentations- und Nachweispflichten und die datenschutzrechtliche Einwilligung stellen die überwiegende Zahl in Deutschland ansässiger Unternehmen vor große Herausforderungen. Unklar ist laut Spaeing beispielsweise immer noch, wie Unternehmen mit den Einwilligungen von Kunden verfahren müssen, wenn sie für mehrere Zwecke personenbezogene Daten erheben möchten. „Hier lässt das in Art. 7 Abs. 4 DS-GVO angelegte Kopplungsverbot zu viel Rechtsunsicherheit entstehen“, warnte er.
Aufgrund der vielen Rechtsunsicherheiten könnten die Firmen versehentlich Entscheidungen treffen, die dann gleich Bußgeldtatbestände erfüllten. „Vor allem, weil die DS-GVO sehr hohe Bußgelder einführt, können Fehlentscheidungen schnell sehr teuer werden.“
Spaeing begrüßte zugleich das Angebot der Landesaufsichtsbehörden, die Unternehmen bei der Umstellung mit Information und Beratung zu unterstützen. „Zum Start der DS-GVO sind die Unternehmen auf das Wissen von Aufsichtsbehörden und von Datenschutz-Beauftragten angewiesen“, sagte Spaeing. Deshalb empfehle der BvD den Betrieben, den Dialog mit den Fachleuten in den Aufsichtsbehörden und auch beim BvD zu suchen.
Der BvD bietet Unternehmen und deren Datenschutzverantwortlichen unter anderem Informationsveranstaltungen, Praxisleitfäden, Checklisten und Stellungnahmen zum Start der DS-GVO. Zudem beraten die Verbandsmitglieder Firmen bei der Umsetzung.
Die BvD-Herbstkonferenz Datenschutz am 26. und 27.Oktober 2017 in Stuttgart steht unter dem Motto „Wirtschaft trifft Aufsicht“. Rund 200 Datenschutzexperten aus Unternehmen und Aufsichtsbehörden beraten über die notwendigen Schritte zur Anpassung an die neue DS-GVO bis zum 25. Mai 2018.
Die Konferenz wurde vom BvD in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, initiiert.
Das Programm BvD-Herbstkonferenz Datenschutz unter: https://www.bvdnet.de/... Im Mai 2018 wird der BvD eine Befragung bei Unternehmen durchführen, um mehr über den Stand der Vorbereitung in den Betrieben zu erfahren.