Dennoch würden genügend Aufgaben für Unternehmen anfallen, bis die EU-DSGVO voraussichtlich 2018 in Kraft trete. Dies betreffe beispielsweise Prozesse und Grundlagen für Kunden- und Beschäftigtendaten, die an den neuen gesetzlichen Rahmen auszurichten sind. Der zu erwartende verschärfte Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Vorgaben der EU-DSGVO ist ein weiteres Argument für Unternehmen, sich auf die neue Rechtslage frühzeitig einzustellen, sagte Kramer.
Auf dem Symposium diskutierten Datenschützer und Fachleute aus Politik und Verwaltung über mögliche Kompromisslinien bei der EU-DSGVO. Dem Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesinnenministerium, Ulrich Weinbrenner, zufolge unterstützten EU-Kommission und EU-Parlament unter bestimmten Voraussetzungen die europaweite Etablierung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten. Der Rat allerdings wolle den DSB nicht EU-weit festschreiben, sondern erwäge eine Öffnungsklausel.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, kritisierte, trotz einer möglichen Öffnungsklausel gebe es nicht genug Anreize für andere EU-Staaten, einen DSB einzuführen. Die Diskussion sei „noch nicht ergebnisorientiert zu Ende geführt", sagte sie in ihrem Vortrag. Sie hob zugleich die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten für die Vertrauensbildung gegenüber Kunden und Mitarbeitern hervor. Der DSB in Deutschland genieße „hohes Ansehen".