Hintergrund sind Bestrebungen in Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium, unter anderem die Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen zu lockern. „Ohne den Datenschutzbeauftragten wüsste der Mittelstand nicht, was er beim Datenschutz überhaupt tun müsse“, sagte Spaeing. „Kein Unternehmen ist in der Lage, ohne Fach-Knowhow zum Beispiel die geforderte Datenfolgeabschätzung abzugeben.“ Es seien die Datenschutzbeauftragten die maßgeblich dafür sorgten, dass der Datenschutz in den Unternehmen funktioniere.
Spaeing räumte ein, dass es zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 eine Informationslücke gab, die jetzt von Unwissenheit und Panikmache besetzt werde. So kämen teils absurde Fragen auf, etwa, ob an Hausklingeln noch Namensschilder erlaubt seien.
Gerade in Deutschland gebe es eine große Skepsis gegenüber der Digitalisierung. Deshalb brauche es einen Regulierungsrahmen. Der Datenschutz sei ein Teil davon. Werde dieser aufgeweicht, verspiele Deutschland das Vertrauen der Bürger in die digitale Entwicklung.
Anstatt den Datenschutz zurückzuschrauben müsse Europa und Deutschland seinen eigenen Weg gehen. „Es bringt nichts, den Amerikanern oder Asiaten beim fehlenden Datenschutz hinterherzurennen“, sagte Spaeing. Vielmehr biete Datenschutz die Chance, europäische Werte und Qualität zu transportieren und das Markenzeichen „Made in Europe“ auch für Unternehmen der Digitalbranche zu etablieren.
Die Herbstkonferenz in Stuttgart ist eine Gemeinschaftsveranstaltung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht und dem BvD. Bis Donnerstag beraten über 250 Datenschutz-Experten unter dem Motto „Wirtschaft trifft Aufsicht“ über die ersten 150 Tage der DS-GVO in der Praxis. Am Freitag findet erstmals ein „Behördentag“ statt, der über Datenschutz in Verwaltung und Ämtern diskutiert.
Unter https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/09/18_BvD_Position_128-Tage-DS-GVO.pdf stellt der BvD Handlungsempfehlungen zur Anpassung der DS-GVO an aktuelle Tendenzen der Digitalisierung vor.