Die dezentrale Aufstellung der Datenschutzbehörden unterstützt die Beratung von Unternehmen vor Ort. Dies hat sich als guter Baustein zur Verbesserung des Datenschutzniveaus in Deutschland erwiesen. Vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen profitieren davon. Die Notwendigkeit für einen persönlichen Austausch in der komplexen Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter den Bedingungen von immer digitaler werdenden Geschäftsmodellen ist weiterhin gleichermaßen herausfordernd wie erforderlich.
Gleichzeitig wird immer wieder die uneinheitliche Rechtsauslegung der Aufsichtsbehörden innerhalb der Bundesrepublik kritisiert. Unterschiedliche Auslegungen in 16 Bundesländern sind weder sinnvoll noch zielführend. Eine zentralisierte Unternehmensaufsicht, so die Meinung, würde hier Abhilfe schaffen und zudem die mit zu vielen Aufgaben und zu wenigen Mitarbeitenden ausgestatteten Aufsichtsbehörden der Länder entlasten. Eine Gegenposition dazu nimmt die Bürgerinnen und Bürger in den Blick. Hierbei wird kritisch angefügt, dass die tatsächlich Betroffenen in einer Zentralbehörde eine eher untergeordnete Rolle spielen. Ebenso würde man aus Negativbeispielen stark zentral organisierter Länder wie Frankreich lernen, dass föderale Systeme und der Kontakt vor Ort auch die Meldung von Verstößen fördern.
Um diese bisher verstreut stattfindenden Diskurse zusammenzuführen und einen sachlichen Austausch über die verschiedenen Argumente zu ermöglichen, möchten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und die unabhängige Stiftung Datenschutz eine öffentliche Plattform bieten, auf der die verschiedenen Positionen zu der Thematik aufgezeigt werden. Zudem sollen die möglichen Folgen für die Praxis beleuchtet und Lösungs- und Kompromissansätze offen diskutiert werden.
Am Donnerstag, den 17. September (15 - 18 Uhr) lädt der BvD daher zusammen mit der Stiftung Datenschutz zur einer Diskussionsrunde in die Berliner Kalkscheune (Johannisstraße 2, 10117 Berlin)ein, wo sich verschiedene Vertreter der Datenschutzaufsicht mit Unternehmen und Politik über Vorzüge und Nachteile einer Unternehmensaufsicht auf Landes- bzw. Bundesebene austauschen. Da die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt ist, wird die Veranstaltung auch als Live-Stream unter https://www.bvdnet.de/aufsicht-live zu sehen sein.
Programm
15:00 Uhr: Begrüßung
Frederick Richter, Stiftung Datenschutz / Thomas Spaeing, BvD
15:10–15:20 Uhr: Grußwort
Stephan Mayer, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat *
15:20–15:35 Uhr: Impuls: Datenschutzaufsicht weiterentwickeln!
Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
15:35–16:25 Uhr: Standpunkte: Pro und Kontra Zentralisierung
Dr. Stefan Brink, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Paul Nemitz, Generaldirektion für Justiz und Verbraucher der EU-Kommission
Iris Plöger, BDI e.V.
Nadine Schön, MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion
16:25–16:45 Uhr: Kaffeepause
16:45–17:15 Uhr: Erfahrungen aus der Datenschutzpraxis
Dr. Carlo Piltz, Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft *
Rebekka Weiß, BITKOM e.V.
Michael Will, Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
17:15–18:00 Uhr: Lösungsansätze: Diskussion
Peter Schaar, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
(IMPULS)
Dr. Stefan Brink
Paul Nemitz
Rebekka Weiß
* angefragt, Stand 1. September 2020
Akkreditierung:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl nur vorher akkreditierte Personen zugelassen sind. Anmeldung unter: pressestelle@bvdnet.de