EP-Berichterstatter Jan Phillipp Albrecht war hervorragend vorbereitet hat sich Zeit genommen und die Fragen der Teilnehmer ausführlich beantwortet. Neben zahlreichen Fragen zum Verfahren wurde immer wieder Befürchtungen zur Verschlechterung der Datenschutzsituation in Deutschland geäußert.
BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing hat die faktische Abschaffung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch die aktuelle Datenschutz Grundverordnung der EU Kommission in Erinnerung gerufen. Der betriebliche Datenschutzbeauftrage sei neben den Datenschutzaufsichtsbehörden der Erfolgsfaktor für den Datenschutz in Deutschland. Eine Studie des BvD in Zusammenarbeit mit der UNI Oldenburg hatte ergeben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen überwiegend die Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erwarten und sich hier aktivere und qualifiziertere Datenschutzbeauftragte wünschen.
Dem läuft die Planung der EU-Kommission komplett entgegen, da die Bestellung erst ab 250 Mitarbeitern erforderlich sein soll, damit müssten nach Berechnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten nur ca. 0,3 % der Unternehmen in Deutschland noch einen DSB bestellen. Das kommt der faktischen Abschaffung des betrieblichen Datenschutzes gleich, zumal die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig ist.
Jan Phillipp Albrecht hat hier noch Korrekturbedarf gesehen und festgestellt, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Hauptarbeit im Datenschutz leisten. Weiter hat er betont, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sich auch direkt in Brüssel an den Diskussionen beteiligen sollen.