Die Datenstrategie ist ein Meilenstein und wird die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung weiter vorantreiben. Auch für den BvD ist klar: Ein gleichermaßen intensiver wie verantwortungsvoller Umgang mit Daten ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg, technologische Innovationen und für das digitale Miteinander. Dabei befürwortet der BvD die von der Bundesregierung formulierte Grundhaltung, dass Datenschutz zum „Innovationstreiber“ und „maßgeblich für den Erfolg einer digitalen Technologie ist, weil er das Vertrauen in diese erhöht.“
Eine zentrale Rolle als Treiber der Innovationen spielen dabei die vielen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen: „Spätestens mit der DSGVO oder den neuen Datenschutzeinstellungen bei Apple für mehr Schutz der Verbraucherdaten hat die ganze Welt gesehen, dass Freiheit und Innovation in der EU nicht ohne Vertrauen zu haben sind“, sagt Thomas Spaeing. Unter dem Siegel „Made in Europe“ werde die Welt von den innovativen Designs der in der Datenstrategie diskutierten Datenpools, der europäischen Cloud-Lösung GAIA-X oder anderer zukunftsorientierter Systeme zum Informationsmanagement wie die PIMS profitieren.
Man werde die Bundesregierung auch an ihrem selbst formulierten Vorhaben messen, die „Chancen die Daten zu nutzen und zugleich die Wahrung grundlegender Werte, Rechte und Freiheiten“ zu gewährleisten. „Die Bundesregierung verspricht innovativ und vertrauensvoll mit den Daten umzugehen. Kompetente Mitarbeiter sind der beste Garant dafür“, weiß Spaeing. Der viel beschworene Widerspruch zwischen Innovation und Datenschutz gehört endgültig auf den Friedhof der politischen Missverständnisse.
Um die Digitalisierung erfolgreich zu begleiten, müssen gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ermuntert werden, den digitalen Wandel als Chance anzunehmen. Den Datenschutzbeauftragten in Unternehmen falle deshalb gerade im Bereich digitaler Technologien eine wichtige Rolle zu: Sie unterstützen die Unternehmen mit ihrer Fachkenntnis dabei, digitale Projekte von Anfang an datenschutzkonform aufzustellen. „Die Datenschutzbeauftragten werden damit zu Lotsen für die Entwicklung und vor allem auch für eine datenschutzkonforme Einführung neuer digitaler Technologien“, so Spaeing.
Um dieser Rolle noch besser gerecht zu werden, sollte die Politik, so der BvD, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die Einbindung von Datenschutzbeauftragten in die Gestaltung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu stärken und den Datenschutzbeauftragten dadurch die Möglichkeit eröffnen, die Unternehmensleitung bei einzelnen Aufgaben nach der DSGVO zu entlasten. Davon würden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unmittelbar profitieren.
Nach Meinung des BvD, dem ältesten Berufsverband für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater, sind hierfür Ausweitungen der Umsetzungskompetenzen bei der Überwachung von Datenflüssen oder dem Umgang mit Verbraucherdaten nötig. Um den vielen KMU das nötige Know-how im Umgang mit immer datenintensiveren Geschäftsmodellen zu ermöglichen, braucht es die Benennung von kompetenten Datenschutzbeauftragten. „Es kann nicht sein, dass beim verstärkten Umgang der Unternehmen mit Daten weniger stark auf den Schutz der Rechte geachtet wird. Hier geht es auch um sensible Daten der Bürgerinnen und Bürger“, so Spaeing. Darüber hinaus zeigt die Praxis, dass mit den personenbezogenen Daten auch das betriebliche Know-how viel besser geschützt wird.
Um die Datenkompetenz in der breiten Bevölkerung, der Wirtschaft und Wissenschaft deutlich zu erhöhen, begrüßt der BvD auch die Initiativen für eine verbesserte Medien- und Datenkompetenz. Anstatt hier jedoch viele neue Projekte aus dem Boden zu stampfen, wünsche man sich eine stärkere Förderung, Kommunikation und Vernetzung bestehender Programme. Mit „Datenschutz geht zur Schule“ gibt es beispielsweise ein von der DATEV-Stiftung Zukunft geförderte und von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ ausgezeichnetes Programm für die Bildung von Schülern im Bereich Medien- und Datenkompetenz.