Einige EU-Regierungen möchten nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Die Nachrichtenzensur könnte zudem durch nationale Gesetze verpflichtend eingeführt werden.
In einem Gespräch auf Einladung des Bundesjustizministeriums am 21.01.2019 in Berlin kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen diesen Versuch der Prinzipienumkehr scharf. Mit Blick auf übliche Verschlüsselungstechnologie wurden die insbesondere von Großbritannien vorangetriebenen Zensurpläne, mit denen sich am Donnerstag (24.01.2019) eine Ratsarbeitsgruppe befassen soll, als wirkungslos bezeichnet.
Auch die Ratspläne zur ausufernden Sammlung und Weitergabe von Positions- und Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter sowie zur Zulassung einer Durchleuchtung des Surfverhaltens für Werbezwecke (Tracking) werden kritisch gesehen. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.
Das federführende Wirtschaftsministerium stellte ein baldiges Nachfolgegespräch in Aussicht. Es wurde vielfach kritisiert, dass bisher fast nur mit Wirtschaftsverbänden über die ePrivacy-Reform gesprochen wurde. Begrüßt wird die Prüfung, ob die im Rat eingebrachten Formulierungsvorschläge der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Der Wille scheint in der Regierung weiterhin groß zu sein, die ePrivacy-Verordnung zu einem Abschluss zu bringen. Der BvD e.V. wie auch die anderen teilnehmenden Verbände halten dies für mehr als überfällig. Dabei ist auf eine bessere Berücksichtigung digitaler Bürgerrechte, wie vom Europäischen Parlament gefordert, zu hoffen.
An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., die Datenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.