Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten sieht nach der Bundestagswahl die Möglichkeit für einen politischen Neustart im Bereich der dringend notwendigen Digitalisierung von Prozessen in Wirtschaft und Verwaltung. Grundlage dafür sind laut Verbandsvorstand Thomas Spaeing ein Paradigmenwechsel bei der Bewertung des Datenschutzes sowie ein Nachsteuern bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zuge der weiter andauernden Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Im heute vorgestellten Positionspapier skizziert der BvD eine stärkere Rolle des Datenschutzbeauftragten für die Unternehmen. Zwar seien viele Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen bzw. tun dies freiwillig, jedoch sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen lediglich eine beratende und überwachende Funktion vor. „In der Praxis erleben wir hier eine Überforderungssituation der Unternehmen, wenn sie zwar einen Datenschutzbeauftragten haben, aber dieser nur eingeschränkt tätig werden kann. Das ist kontraproduktiv und schadet der Akzeptanz“, so Spaeing. Mit einfachen Änderungen in BDSG und DSGVO wird die Benennung eines DSB noch wertvoller für Unternehmen. Hierfür sind Anpassungen beispielsweise beim Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, eine Anpassung der Meldepflichten gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie Änderungen bei der Zuständigkeit für die Datenschutz-Folgenabschätzung konkrete und praxisnahe Optionen.
Des Weiteren könnte die positive Arbeit einzelner Datenschutzaufsichten in den Bundesländern noch verbessert werden. Beispielsweise indem die Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen kann und somit eine einheitliche Bewertung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet wird. „Unterschiedliche Auslegungen in 16 Bundesländern sind weder sinnvoll noch zielführend. Die Unternehmen und Betriebe benötigen eine nachvollziehbare und einheitliche Anwendung der Datenschutzgesetze. Dies wäre durch neue Kohärenzverfahren und verbindliche Entscheidungen der Datenschutzkonferenz möglich“, heißt es dazu in dem Papier.
Das Fünf-Punkte-Papier des BvD können Sie hier abrufen.