Im Dezember hat der BvD bereits mit seiner Stellungnahme auf die Risiken dieses Entwurfes hingewiesen (https://www.bvdnet.de/...). Durch die hohe Grenze zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden, nach Berechnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, nur noch 0,3 Prozent der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Die Verordnung gilt aber trotzdem für alle Unternehmen. Wer wird in den Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern kompetent den Datenschutz betreuen?
Bedauerlich ist auch, dass der Entwurf den Schutz der Kinder nicht mehr im ursprünglichen Umfang berücksichtigt. Das Verbot des Profilings von Kindern unter 13 ist nicht mehr vorgesehen. Durch die BvD-Initiative "Datenschutz geht zur Schule" wissen wir, dass der besondere Schutz von Kindern dringend erforderlich ist.
Die Diskussion um diesen Entwurf ist gerade erst eröffnet und gerät bereits durch massive Lobbyarbeit aus den USA unter Druck. Hier bleibt zu hoffen, dass die Grundrechte der Europäer nicht auf dem Altar ver-meintlicher Wirtschaftsförderung geopfert werden. Denn was Facebook und Co. darunter verstehen, ist ja gerade wieder zu besichtigen.
Der BvD wird sich aktiv mit dem Entwurf befassen und weiterhin Vorschläge zur Nachbesserung machen. Gleichwohl aber auch die guten Ansätze des Entwurfs verteidigen.