Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hob hervor, „Datenschutz ist ein Qualitätsmerkmal“. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) schaffe für die Wirtschaft mehr Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Voßhoff setzt sich für den Erhalt der Bestellpflicht in Deutschland für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte „Eins zu Eins“ein. „Nie waren die Datenschutzbeauftragten so wichtig, wie in dieser schwierigen Übergangszeit“ von der alten EU-Richtlinie zur neuen EU-DSGVO. Zugleich schlug Voßhoff ein Förderprogramm „Datenschutz als Wettbewerbsvorteil“ vor. Deutschland könne damit ein Signal setzen.
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Rainer Sontowski, sagte: „Datenschutz ist Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell.“ Nur eine nachhaltige Datenschutzpolitik könne langfristiges Wachstum gewährleisten. Deutschland sei für Datenschutz als Exportartikel ein Referenzmarkt.
Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), wertet die EU-DSGVO durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmen als Chance. „Was die praktische Umsetzung angeht, muss man allerdings sehen“, sagte Geschäftsleitungsmitglied Susanne Dehmel.
Lothar Schröder, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, warnte zugleich vor Spielräumen in den neuen Gesetzesregelungen. Er schlug deshalb eine Produkthaftung für Big-Data-Auswertungen sowie einen „elektronischen Beipackzettel“ vor.
Rund 200 Datenschutzbeauftragte aus ganz Deutschland beraten am Donnerstag auf dem BvD-Verbandstag 2016 über die Bedeutung des Datenschutzes vor dem Hintergrund wachsender digitaler Anwendungen in Wirtschaft, Verkehr und Gesundheit. Der Verbandstag selbst unter dem Motto "Digitalisierung gestalten - Vertrauen schaffen."