Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung als neuen Tagesordnungspunkt 7 ergänzt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu beschließen:
"a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.275.588,20 Euro, eingeteilt in 13.288.914 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlagen von 17.275.588,20 Euro um bis zu 8.637.794,10 Euro auf bis zu 25.913.382,30 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.644.457 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 2 zu 1 zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes."
Der vollständige Wortlaut dieses Ergänzungsverlangens sowie die Stellungnahme des Vorstands werden in Form einer Bekanntmachung dem elektronischen Bundesanzeiger sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die Bekanntmachung wird zudem auf der Website der Gesellschaft unter http://www.betasystems.dein der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit gestellt.