Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 unter anderem um einen Gegenstand zur Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals als neuen Tagesordnungspunkt 6 ergänzt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt u.a. vor zu beschließen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.913.382,30 Euro, eingeteilt in 19.933.371 auf den Inhaber lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu 8.637.794,10 Euro auf bis zu 34.551.176,40 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.644.457 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, zu erhöhen. Die Aktien sind den Aktionären dem Beschlussvorschlag entsprechend im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) zum Bezug anzubieten. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 5. September 2013 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird. Der Beschlussvorschlag enthält weitere Einzelheiten hinsichtlich der Durchführung der Kapitalmaßnahme.