In Deutschland gelten klare Normen und gesetzliche Richtlinien wenn es um die Trinkwasserversorgung geht – ein nichteinhalten dieser führt oftmals zu hohen Geldbußen oder gar der Schließung der Veranstaltungen, denn die Gesundheitsämter haben in den letzten Jahren ihre Kontrollmaßnahmen wesentlich verschärft.
In vielen Fällen wird angenommen, dass der Wasserversorger für die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers bis zum Verbraucher verantwortlich ist. Dies ist so nicht korrekt: der Wasserversorger ist nur bis zur ersten Sicherungseinrichtung, also bis das Trinkwasser das Netz verlässt, verantwortlich (Versorgungsabschnitt 1). Danach, im Versorgungsabschnitt 2 von der Sicherungseinrichtung bis zum Anschluss an Getränkewagen, Sanitäreinrichtungen, Speisewagen etc. ist der Betreiber oder Veranstalter, also z.B. die Stadt Gütersloh für die Trinkwasserqualität verantwortlich.
Wasserverteilungsanlagen für Märkte werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende wieder abgebaut, gelagert und transportiert. Dabei können schnell Verunreinigungen in die Anlagen gelangen. Um dies ganz einfach und vor allem sicher zu verhindern, existieren Produkte und Lösungen, die es den Verantwortlichen ermöglichen gesetzeskonform mit dem Trinkwasser umzugehen.
Neben Standrohren mit Sicherungseinrichtungen und ganzen Trinkwasserverteilungskästen ermöglicht auch die Desinfektionsanlage der Firma BEULCO eine schnelle und effektive Desinfektion von Standrohren, Verteilungsanlagen und Schläuchen. Die mobile Anlage kann im PKW zum Veranstaltungsort transportiert werden und benötigt auch keinen Stromanschluss, sodass vor Ort direkt mit Desinfektionsmaßnahmen begonnen werden kann.
Die Firma BEULCO steht Wasserversorgern und Veranstaltern von Märkten jederzeit mit Ihrer Expertise im Bereich der mobilen Wasserversorgung zur Seite.
Technische Hotline: 02722 695-110