Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Wärmeerzeugern gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (§§ 71 ff.). Darüber hinaus wird die Administration und Kontrolle des GEG thematisiert und typische Fragestellungen praxisnah erläutert.
Ein weiterer Vortrag widmet sich dem Wärmeplanungsgesetz, der Verknüpfung zum GEG und den Vorgaben für Wärmenetzbetreiber. Zudem werden die Anforderungen für Betreiber von Wasserstoff-Vorranggebieten erläutert.
Das Seminar schließt mit einer ausführlichen Betrachtung der Förderungen nach BEW und BEG ab. Dabei stehen praxisnahe Informationen über aktuelle rechtliche Fragestellungen im Vordergrund. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, vor der Veranstaltung allgemeine Fragen zum Gebäudeenergiegesetz und den Förderprogrammen einzureichen. Da es sich um ein Seminar und keine Rechtsberatung handelt, können fallbezogene Fragestellungen nicht konkret behandelt werden.
Dieses Intensivseminar eignet sich auch als Ergänzung zum Planerseminar „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen“. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des GEG-Planerseminars erhalten einen Sonderrabatt bei Buchung des GEG-Rechtsseminars.
Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierte mit Vorkenntnissen.