Problematisch ist dabei, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr vielfältig sind und vom Genehmigungsrecht, über steuerliche Aspekte bis hin zu dem KWK-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz reichen. Zusätzlich spielen neue ordnungsrechtliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund wurde vom BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) und BHKW-Consult (http://www.bhkw-consult.de) ein zweitägiger Workshop konzipiert, der BHKW-Betreiber und BHKW-Planer in die Lage versetzen soll, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anwenden zu können. Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen praxisnahen Vortrag durch einen Juristen vor. Im Anschluss wird jeweils die ingenieurwissenschaftliche Sicht in Bezug auf die Anwendung der Rechtsthemen in der Planungs- und Betriebspraxis dargestellt.
Nach sechs ausgebuchten Veranstaltungen finden am 18./19. März 2014 in Berlin sowie am 03./04. Juni 2014 in Stuttgart die letzten beiden Workshops vor der Sommerpause statt.