Problematisch erweist sich dabei die große Vielfalt und Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese reichen vom Genehmigungsrecht, über steuerliche Aspekte bis hin zum KWK-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zusätzlich spielen neue ordnungsrechtliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund wurde vom BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) und BHKW-Consult (http://www.bhkw-consult.de) ein zweitägiger Workshop konzipiert, der BHKW-Betreiber und BHKW-Planer in die Lage versetzen soll, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anwenden zu können. Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen praxisnahen Vortrag durch einen Juristen vor. Im Anschluß wird jeweils die ingenieurwissenschaftliche Sicht in Bezug auf die Anwendung der Rechtsthemen in der Planungs- und Betriebspraxis dargestellt. Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) wird ebenfalls bereits Thema sein.
Der letzte zweitägige Workshop im Jahre 2015 findet am 15./16. September in Berlin statt (http://www.bhkw-konferenz.de/...).
Aktuelle Themenfelder der KWK-relevanten Gesetze werden auch im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz "KWK 2015" ausführlich behandelt. Der KWK-Kongress findet am 06./07. Oktober 2015 in Fulda statt (http://www.kwk2015.de).