Die Förderung basiert auf drei Säulen
- das allgemeine Kohlendioxid-Minderungsprogramm insbesondere für kirchliche Einrichtungen, gewerblich genutzte Immobilien und Krankenhäuser
- das kommunale Programm für kommunale Einrichtungen
- das Kohlendioxid-Minderungsprogramm für Vereine.
Neben der Investition können unter bestimmten Bedingungen auch die Beratungsleistungen gefördert werden. Im April wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2013 neu gestartet. Die Antragsfristen wurden auf den 31. Juli 2013 festgelegt.
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH am 02. August per Rundschreiben die Verlängerung der Antragsfristen mitteilte.
Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm sind nun Antragsstellungen bis zum 30.11.2013 möglich. Das Allgemeinen Beratungsprogramm sowie das Vereinsprogramm erlaubt Anträge bis zum 31.03.2014.
Keine Anträge gestellt werden können hingegen im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm.
Das Kommunale CO2-Minderungsprogramm wurde mit der geltenden Antragsfrist zum 31. Juli 2013 geschlossen.
Die förderfähigen Maßnahmen, die vornehmlich an der Kohlendioxid-Minderung orientierte Fördersystematik und die Förderhöhe (50,- Euro pro vermiedener Tonne CO2) bleiben im Förderprogramm 2013 gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die Deckelung der Förderung bleibt prozentual je nach Programm bei 15-40% bzw. absolut bei 50.000,- Euro bis 200.000 Euro bestehen.