Seit wenigen Tagen ist der Referentenentwurf für das Energie- und Stromsteuergesetz 2017 öffentlich zugänglich.
An einer Neufassung der Durchführungsverordnungen sowie einer neuen "Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenz-Pflichten" wird derzeit gearbeitet - mit wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Rückerstattung und die Administration der Energie- und Stromsteuer für KWK-Anlagen-Betreiber.
Im Rahmen des eintägigen Intensivseminars "Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen-Betreiber" am 11. Mai 2016 in Berlin werden auf Basis der Gesetzgebung, der Durchführungsverordnung, der Verwaltungspraxis und der gerichtlichen Entscheidungen die aktuellen und praxisrelevanten Bestimmungen für KWK-Anlagen erläutert. Außerdem werden die zukünftig erwarteten Veränderungen angesprochen.
Die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren ist auf 15-25 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.
Das Intensivseminar richtet sich an Planer von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren.
Für den aktuellen Termin des Steuer-Intensivseminars am 11. Mai 2016 in Berlin stehen nur noch fünf freie Plätze zur Verfügung (http://www.bhkw-konferenz.de).