Unklarheit herrscht aber noch in Bezug auf die zukünftig geplante EEG-Umlage im Bereich der Wohnungswirtschaft sowie im kommunalen Bereich.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel verständigte sich mit den Vertretern der Industrieländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am 24. März auf eine Übereinkunft in Bezug auf die Erhebung einer EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch.
Der Vorschlag sieht vor, dass bestehende Anlagen, mit denen Eigenstrom erzeugt wird, umfassenden Vertrauensschutz genießen und auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen. Ebenso befreit bleiben sollen Modernisierungen von Bestandsanlagen am gleichen Standort. Für Neuanlagen besonders stromintensiver Betriebe, die unter die so genannte „Besondere Ausgleichsregelung“ fallen, ist eine stark herabgesetzte Umlage von höchstens 20 Prozentvorgesehen. Zudem sieht die Übereinkunft auch eine Beschränkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 Prozent der EEG-Umlage, also derzeit 1,25 Cent pro Kilowattstunde, vor.
Das BHKW-Infozentrum begrüßt insbesondere die wahrscheinliche Abkehr von der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung aus KWK- und PV-Anlagen für Neuanlagen. Ungeklärt scheint aber weiterhin die EEG-Umlagepflicht auf KWK-Strom aus bestehenden und neuen KWK- und PV-Projekten im kommunalen und privaten Bereich zu sein.
„Es erscheint wenig zielführend, kommunale Klimaschutzprojekte mittels hocheffizienter KWK-Anlagen durch eine zu hohe EEG-Umlage auf den Eigenstrom zu verhindern“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. „Wie soll man einem Kommunalpolitiker erklären, dass der selbst genutzte Strom in einem Kraftwerk oder in der Industrie in Bezug auf die EEG-Umlage deutlich besser gestellt wird als Strom, der in einer kommunalen KWK-Anlage einer Schule erzeugt wird?“