Betrachtet man aber den Zubau neuer KWK-Anlagen, so wird deutlich, dass erst seit der Einführung des KWK-Zuschlags auf die Eigenstromverwendung ein relevanter Zubau von KWK-Anlagen erzielt wurde. Auch wenn vereinzelt Projekte in der Objektversorgung existieren, die angesichts steigender Strombezugspreise hohe Renditen erwirtschaften, so darf nicht übersehen werden, dass die überwiegende Zahl der Projekte Refinanzierungszeiten aufweist, die oberhalb von 4-5 Jahren angesiedelt sind. Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung des KWK-Gesetzes wurde deutlich, dass sich Projekte, die den überwiegenden Teil des KWK-Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, als unwirtschaftlich erweisen. Hiervon betroffen sind insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Gebäude sowie die Fernwärme. In Bezug auf die Anzahl der Gebäude stellt die Wohnungswirtschaft den schlafenden Riesen dar, dessen Potentiale aufgrund der rechtlichen Komplexität und der hohen Administrationskosten beim Stromverkauf derzeit nur unzureichend erschlossen werden. Eine zusätzliche Anhebung der KWK-Zuschläge für den eingespeisten KWK-Strom wäre bei solchen Projekten sinnvoll.
Wenn es die Politik ernst meint mit der Energiewende, muss sie sich einerseits an einem ehrgeizigen und verlässlichen Ausbauziel messen lassen und andererseits auch die Bevölkerung an der Energiewende beteiligen. Dies bedeutet, dass der KWK-Ausbau auch in der Objektversorgung weitergeführt werden muss, da es schwer vermittelbar wäre, wenn gerade diejenigen, welche die höchsten EEG- und KWKG-Umlagen zahlen, von einer KWK-Förderung nicht profitieren würden. Daneben muss den berechtigten Forderungen nach einem Schutz bestehender KWK-Anlagen zumindest in der allgemeinen Versorgung nachgegangen werden. Angesichts der geringen Kohlendioxid-Vermeidungskosten erscheint durch den Ausbau und den Erhalt von KWK-Anlagen der derzeit wohl wirtschaftlichste Klimaschutz realisierbar.