"Bedauerlicherweise kommt es in diesen Fällen jeweils zu Einschränkungen der Landesförderungen", so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum.
So wurde in Baden-Württemberg das neue Klimaschutz-Plus-Programm auf eine BHKW-Anlagengröße ab 20 kW eingeschränkt. Im Vorjahr lag die Mindestgröße noch bei 15 kW.
Auch in Sachsen können nur noch KWK-Anlagen ab 20 kW durch das Landesprogramm gefördert werden.
Dies ergab eine aktuelle Auswertung der Förderprogramme für BHKW-Betreiber in Deutschland, die vom BHKW-Infozentrum anlässlich der Workshopreihe „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen“ (http://www.bhkw-konferenz.de/...) realisiert wurde.
Das vom BMU aufgelegte bundesweite Mini-KWK-Förderprogramm enthält auch in Bezug auf die Kumulierungsfähigkeit mit anderen Förderprogrammen Restriktionen. Nach Informationen des BHKW-Infozentrums sind inzwischen mehr als 900 Förderanträge für das Mini-KWK-Impulsprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen.