Das KWK-Gesetz 2012 wird nun dem Bundespräsidenten zur Überprüfung und Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das neue KWK-Gesetz in Kraft treten. Ein realistischer Termin hierfür ist der Zeitraum zwischen Ende Juli und Mitte August 20152.
Die neue Förderung wird nach Bewertung des BHKW-Infozentrums vorrangig BHKW-Anlagen ab 100 kW elektrischer Leistung zu einer besseren Wirtschaftlichkeit verhelfen.
Die Interpretation einiger Politiker, die in dem neuen KWK-Gesetz eine besondere Förderung der Mini-KWK-Anlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser zu entdecken glaubten, darf angezweifelt werden.
Bereits vor einigen Wochen legte der Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums, Markus Gailfuß, in seinem Beitrag "Reichen 9,- Euro aus, um einen Mini-KWK-Boom auszulösen?" dar, dass diese Hoffnung in Bezug auf einen Zubau im Mini-BHKW-Bereich nicht den Tatsachen entsprechen wird (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).
Neben den KWK-Anlagen wird auch der Ausbau von Wärmenetzen, Wärmespeichern, Kältenetzen und Kältespeichern durch das neue KWK-Gesetz gefördert.