Insgesamt 1.000 Gutscheine mit einem Wert von je 250,- Euro werden ausgegeben. Die Gutschrift kommt zusätzlich zur aktuellen Förderung, welche die Übernahme von 50 % der Beratungskosten beinhaltet, den ersten 1.000 Antragstellern zu Gute. Die Anträge müssen zwischen dem 3. September und dem 31. Dezember 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen.
Zusätzlich zur Förderung nach der Richtlinie sparen diejenigen, die eine Vor-Ort-Beratung durchführen lassen, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen weitere 250 Euro bei Ihrem Eigenanteil an den Beratungskosten.