Dabei wird deutlich, dass sich das BMWi von dem bisherigen KWK-Ausbauziel abwendet. Das noch im Koalitionsvertrag bestätigte Ausbauziels in Höhe von 25% der Nettostromerzeugung soll auf 25% der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken reduziert werden. Damit einhergehen soll eine sehr moderate Ausbauperspektive geschaffen werden.
Teilweise sollen KWK-Anlagen nur noch für den KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, eine KWK-Zuschlagszahlung nach dem KWK-Gesetz erhalten.
Der Bestandsschutz von KWK-Anlagen soll für hocheffiziente KWK-Anlagen gelten, die mit Gas betrieben werden, der öffentlichen Versorgung zugeordnet werden können und eine elektrische Leistung von mehr als 10 MW aufweisen.
Die Förderung von Bestandsanlagen soll in Höhe von 1,2 Cent/kWh in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen.
Ein erster Bericht über die Inhalte des Vorschlags zur Förderung der KWK auf Basis des KWKG 2015 wurde auf den Seiten des BHKW-Infozentrums unter http://www.bhkw-infozentrum.de/... veröffentlicht. Dort kann auch die BMWi-Präsentation der Vorschläge im Downloadbereich heruntergeladen werden.