Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG wirtschaftlich zu erfüllen.
Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein Intensivseminar zur Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für KWK-Anlagenbetreiber an.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik der EnEV bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren der aktuellen Energieeinsparverordnung werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen der EnEV auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet.
Die Lernziele des Intensivseminars sind u. a. :
- Einführung in die aktuelle EnEV
- Energieeinsparverordnung für Wohngebäude
- Energieeinsparverordnung für Nichtwohngebäude
- Energieausweise
- Einbindung von erneuerbaren Energien und BHKW
- Neuerungen der EnEV und des EEWärmeG bei Sanierungen und Erweiterungen
- Ausblick: GebäudeEnergieGesetz
Das nächste Intensivseminar „Energieeinspar-Verordnung und EEWärmeG“ findet am 30. Januar 2020 in Münster statt.