Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.
Ende 2020 wird das GEG in Kraft treten. Aus diesem Grund wird ab September 2020 die neue Seminarreihe „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Chancen und Möglichkeiten des neuen GEG für KWK-Anlagen“ angeboten.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet.
Lernziele des Intensivseminars sind u. a.:
- Hintergründe zum neuen GEG
- Von der EnEV zum GEG – Teil 1
- Von der EnEV zum GEG – Teil 2
- Energieausweise
- Einbindung von erneuerbaren Energien (Strom) und BHKW
- Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden
- Einsatz erneuerbarer Wärme: Vom EEWärmeG zum GEG
- Ausblick 2030 – 2050
Für das erste Intensivseminar zum Thema „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)“, das am 24. September 2020 in Potsdam stattfindet, stehen nur noch wenige Restplätze zur Verfügung.
Ein weiterer Termin wird am 20. Oktober 2020 in Dortmund angeboten.
Der Termin für das GEG-Seminar in Stuttgart ist bereits ausgebucht. Es besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen zu können.