In Deutschland wird nahezu alles geregelt. So gibt es auch ein "Gesetz über die Zeitbestimmung". Dieses immer noch von einigen KWK-Betreibern unbeachtete „Zeitgesetz“ reduziert die Laufzeit aller KWK-Anlagen am jeweils letzten Sonntag im März, der dieses Jahr auf den Ostersonntag (27. März 2016) fällt, um eine Stunde (https://www.bhkw-infozentrum.de/... ).
Die Regelung gilt auch für Bestandsanlagen. Es existieren keine Übergangsbestimmungen.Dies sollten KWK-Betreiber unbedingt beachten.
Wie das BHKW-Infozentrum heute in satirischer Art und Weise auf seinem Informationsportal berichtet, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zeitgesetzes auf den BHKW-Betrieb nahezu bedeutungslos, da ähnlich wie bei der neuen Regelung zu negativen Strompreisen beim KWK-Gesetz 2016 die förderfähige Zeit nicht verloren geht.
Im Regelfall erfolgt eine Kompensation am letzten Sonntag des Oktobers.
Eine Meldepflicht über die erfolgreiche Umstellung der Uhr besteht (noch) nicht.