Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man sich die Probleme beim Ausbau der Glasfasernetze, die zahlreichen Funklöcher in den Mobilfunknetzen, die fehlende Digitalisierung der Verwaltung und Schulen anschaut – oder eben auch die bisher krachend gescheiterte Digitalisierung der Energiewende.
Dabei stellt eine erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende einen besonders wichtigen Aspekt der Zukunftsszenarien dar. Denn die Möglichkeit, Verbraucher und Produzenten mittels intelligenter Messsysteme zu regeln, ist ein zentrales Element der zukünftigen Energiewirtschaft.
Jedoch findet ein flächendeckender Einbau dieser intelligenten Systeme, die auch als Smart Meter bezeichnet werden, bisher nicht statt. Grund hierfür waren bislang vor allem das aufwendige Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe und die damit einhergehenden juristischen Streitigkeiten, die im Frühjahr 2022 sogar dazu führten, dass die im Jahre 2021 verkündete flächendeckende Einbauverpflichtung der Smart Meter für alle Anwender wieder zurückgenommen werden musste.
Die Wende bringen soll nun das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Im Dezember 2022 wurde der erste Entwurf eines Neustarts der Digitalisierung vorgelegt. Am 10. Februar 2023 wurde das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) im Deutschen Bundestag in erster Lesung diskutiert. Am 15. März 2023 wurde der finale Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht.
Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden.
Dafür sieht das Gesetz erhebliche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vor.
Das neue Gesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen der aktuell geltenden Vorschriften mit sich. Hierzu gehören ein agiler Rollout, neue Einbaufristen, eine neue Kostenverteilung, die Pflicht dynamischer Stromtarife, die Festlegung des SMGW am Netzanschlusspunkt sowie die Schaffung eines Auffangmessstellenbetreibers.
Das neue Gesetz sieht erhebliche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vor.
Das Online-Seminar findet am 19. November 2024 statt.