Beihilferechtliche Vorgaben bei Umweltsteuerermäßigungen
Da es sich bei diesen Sonder-Regelungen um beihilferechtliche Tatbestände handelt, bedarf es regelmäßig einer EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Die letzte Änderung der energie- und stromsteuerrechtlichen Regelungen für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Bruttoleistung stammen aus dem Jahre 2014. Demnach war schon lange klar, dass im Jahre 2024 neue Regelungen mit der EU-Kommission für KWK-Anlagen hinsichtlich einer vollständigen Befreiung bzw. Erstattung ausgehandelt werden müssen.
Im Juni 2023 kam es auf EU-Ebene zu einem Beschluss zur Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO (Verordnung (EU) 2023/1315).
Im Jahre 2014 existierte in dieser Verordnung noch ein liberaler Artikel 44 (Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben), der auch die energiesteuerliche Rückerstattung bei hocheffizienten KWK-Anlagen ermöglichte (AGVO (EU) Nr. 651/2014).
Dagegen beschränkt die neue AGVO (EU) 2023/1315 in Artikel 44 Absatz 3 die Begünstigungen bei hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Stromproduktion, was nach Meinung des Bundesfinanzministeriums Sonderregelungen auf die Stromsteuer beschränken würde.
Was droht den KWK-Anlagenbetreibern bei der Energiesteuer 2024?
Es gilt inzwischen als wahrscheinlich, dass die vollständige Energiesteuer-Rückerstattung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung wegfallen könnte. Eine teilweise Entlastung der Brennstoff-Verwendung in hocheffizienten KWK-Anlagen würde aber wahrscheinlich weiterhin gewährt werden.
Eine partielle Energiesteuerbefreiung kann bis zu 65% unter einer vollständigen Energiesteuerbefreiung liegen. Dies ist abhängig von der Brennstoffart. Dieser Unterschied könnte zukünftig noch höher ausfallen, da die Rückerstattungsbeiträge bei fossilen Brennstoffen wahrscheinlich sinken dürften. Weitere Informationen ist dem Original-Bericht „Entfällt die vollständige Energiesteuerbefreiung für KWK-Anlagen?“ zu entnehmen.
Weitere Neuregelungen
Wie bereits der Presse zu entnehmen, werden weitere Neuregelungen im Stromsteuerrecht erfolgen. Hierzu gehört die Entlastung von der Stromsteuer bei wahrscheinlichem Entfall des Spitzenausgleichs.
Auch im Bereich der zukünftigen (elektronischen) Administration im Rahmen der „Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung“ (MoeVe) tut sich einiges.
Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum im Frühjahr 2024 ganztägige Intensivseminare zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz an. Das neue Energiesteuergesetz 2024 für KWK-Anlagenbetreiber wird am 16. Januar 2024 sowie am 25. März 2024 als Online-Seminar angeboten.
Das Stromsteuergesetz für PV- und KWK-Anlagenbetreiber wird am 17. Januar 2024 sowie am 26. März 2024 angeboten.