In dem Regierungsentwurf des EEG 2014, der am 8. Mai 2014 in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, war eine EEG-Umlage von 50% für selbst genutztem Strom aus KWK-Anlagen und Anlagen, die mit erneuerbare Energien (Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft) betrieben werden, vorgesehen. Energieintensive Unternehmen sollten 15% EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch zahlen. Stromerzeugungsanlagen unter 10 kW elektrischer Leistung sollten, wenn weniger als 10.000 kWh Strom selbst genutzt werden, von der EEG-Umlage befreit bleiben.
Neue Regelung bei EEG-Umlage
Am 12. Juni 2014 meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) eine völlige Veränderung der bisher vorgesehenen Regelung. Künftig soll die Eigenversorgung mit ökologisch sinnvollem KWK-Strom bzw. Strom aus erneuerbarer Energien noch unattraktiver werden. Die EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch soll gemäß der F.A.Z.-Meldung für alle Produzenten unabhängig vom Betreiber 40 Prozent der jeweils geltenden Umlage betragen. Aktuell wären das 2,5 Cent je Kilowattstunde. Darauf sollen sich die Unterhändler der großen Koalition mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geeinigt haben. Details der neuen Regelung sind aber noch nicht bekannt. Dies muss in den nächsten Tagen noch geklärt werden.
Bagatellgrenze soll fallen
Schenkt man der F.A.Z.-Meldung Glauben, sollen künftig auch Kleinerzeuger, die z. B. eine Photovoltaikanlage auf ihrem Einfamilienhaus-Dach installiert haben, die anteilige EEG-Umlage auf den selbst genutzten Strom bezahlen. Dies würde nach Recherchen des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) rund 20% der neu installierten PV-Anlagen und mehr als 60% der neu errichteten BHKW-Anlagen betreffen. "Hier würde ein Bürokratiemonster geschaffen werden, das den überwiegenden Teil der Einnahmen sinnlos in der Verwaltungstätigkeit versickern lassen würde", so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum.