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EEG-Umlage für Eigenerzeugung gestoppt

Die zum 1. August in Kraft getretene teilweise Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern bis zum Vorliegen einer Verordnung ausgesetzt.

(PresseBox) (Rastatt, )
Seit dem 1. August 2014 gilt das neue EEG.
Gemäß dem EEG 2014 muss die EEG-Umlage in Höhe von derzeit 6,24 Cent/kWh zumindest anteilig auch für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom entrichtet werden. Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage-Erhebung soll nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 in einer separaten Verordnung geregelt werden.

Da eine solche Verordnung derzeit noch nicht vorliegt, haben die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform Netztransparenz darüber informiert, dass die unterjährige Abwicklung nach § 61 EEG 2014 durch die Übertragungsnetzbetreiber vorerst ausgesetzt wird. Sobald das Verfahren zur Abwicklung in der Verordnung festgelegt wurde, wollen die Übertragungsnetzbetreiber über das Melde- und Abrechnungsverfahren informieren.

Keine Meldungen und Abschlagszahlungen erforderlich
Bis zum Inkrafttreten der Verordnung werden keine Abschlagsrechnungen gestellt. Unterjährige Meldungen sind nicht erforderlich. Die Meldepflicht im Rahmen der Jahresabrechnung nach § 74 EEG 2014 bleibt davon unberührt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen die Übertragungsnetzbetreiber darauf hin, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.

Komplexes Bürokratiemonster droht
Viele Experten wie das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) hatten bereits im Vorfeld vor dem „Bürokratiemonster“ einer EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom gewarnt.
„Die vorläufige Aussetzung der EEG-Umlage-Erhebung aufgrund einer fehlenden Verordnung bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass die Komplexität seitens des Gesetzgeber völlig unterschätzt wurde“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum.
Nach Informationen der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft soll der Entwurf der Abwicklungsverordnung im Herbst vorliegen und spätestens Anfang 2015 in Kraft treten.

EEG-Umlage wird fällig
Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass die Aussetzung der Meldepflicht nicht bedeutet, dass keine EEG-Umlage abzuführen ist. Die EEG-Umlage für die Monate bis zum Inkrafttreten der Verordnung fällt wahrscheinlich trotzdem an und ist nach Klärung der Verwaltungs-Prozedur zu zahlen.

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EEG-Umlage für Eigenerzeugung vorerst ausgesetzt

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
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Aufgebaut wird derzeit eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion, die ab September 2014 auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) sowie auf dem dann neu gestalteten BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) eingesehen werden kann.

Eine Übernahme der Pressemeldung wir erlaubt - jedoch nur bei Nennung der Quelle (BHKW-Infozentrum Rastatt). Eine Verlinkung zur Webseite des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) wird ausdrücklich begrüßt.

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